Es hatte schon einen Grund, warum der Lissabon-Vertrag vor gut einem Jahr so stark kritisiert wurde, das sieht man ja jetzt auch wieder an den derzeitigen Auswirkungen.
So hat das Bundesverfassungsgericht ein umstrittenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gebilligt, das erstmals direkt ein deutsches Gesetz für „unanwendbar“ erklärte. Karlsruher Richter stellen sich hinter den Europäischen Gerichtshof und halten das Mangold-Urteil des EuGH von 2005 für rechtlich in Ordnung, Zitat:
„Das Mangold-Urteil von 2005 ist keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Kompetenzüberschreitung.“
Keine Kompetenzüberschreitung? Zahlreiche Kritiker und auch der frühere Bundespräsident Roman Herzog sehen das aber ganz anders.
Doch nun erstmal zu dem Mangold-Fall selber, Ausgangspunkt des Streits ist eine frühere Regelung, die es ermöglichte, Arbeitnehmer ab 52 Jahren nur noch befristet einzustellen. Die Bundesregierung wollte damit im Rahmen der Hartz-Gesetze ältere Arbeitnehmer fördern, damit sie wieder leichter in die Arbeitswelt einzugliedern sind. Der Europäische Gerichtshof sah in der Regelung jedoch eine unzulässige Altersdiskriminierung und ordnete erstmals an, dass die Reformvorschrift „unangewendet“ zu bleiben habe.
Und deshalb gab das Bundesarbeitsgericht dem Kläger Recht, der von seinem Arbeitgeber die Umwandlung eines befristeten in einen unbefristeten Arbeitsvertrag gefordert hatte. Dagegen hatte die Firma Verfassungsbeschwerde eingereicht und war sich sicher, dass der Europäische Gerichtshof seine Kompetenzen definitiv überschritten hatte. Auch weil laut EU-Vertrag die Richtlinien der Gemeinschaft in den Mitgliedstaaten nicht immer angewendet werden müssen. Sie würden von den Regierungen ebenso in nationales Recht umgesetzt, wie EuGH-Urteile. Der Europäische Gerichtshof habe mit seinem durchgreifenden Urteil insoweit die Position des Gesetzgebers eingenommen.
Doch das Bundesverfassungsgericht in Karlruhe kam zu einem anderen Ergebnis und wies die Klage zurück, Begründung – zwar habe der EuGH einen allgemeinen Grundsatz des Verbots der Altersdiskriminierung entwickelt, doch in der Praxis würden damit keine neuen Kompetenzen für die EU begründet, heißt es in deren Beschluss.
Übrigens ist es ja auch dasselbe Verfassungsgericht, welches vor knapp einem Jahr in ihrem Lissabon-Urteil den Anspruch erhoben hat, Kompetenzüberschreitungen der EU und damit auch Urteile des Europäischen Gerichtshofs stärker prüfen zu wollen. Ha, das waren wohl mal wieder nur leere Versprechungen.
Der Fall an sich ist nicht wirklich spektakulär, dafür allerdings die Tatsache, dass die EU bzw. der Europäische Gerichtshof in nationale Gesetze eingreifen kann. Und genau DAS waren doch immer unsere Kritikpunkte am Vertrag von Lissabon! Und jetzt sehen wir es schwarz auf weiß, wieviel Macht die Europäische Union nun über Deutschland hat.
Das ist ein Eingriff in nationale Angelegenheiten, gegen den wir uns nicht wehren können, denn wirklich einschreiten darf das nationale Verfassungsgericht nur dann, wenn die Einmischung der EU-Kollegen „offensichtlich kompetenzwidrig“ ist und zudem „zu einer strukturell bedeutsamen Verschiebung zu Lasten der Mitgliedstaaten“ führen würde.
Es macht sich Entsetzen breit über diese Eingfreifung der EU in nationale Rechte. Nur was nützt das wenn niemand handelt? Warum kann sich die deutsche Regierung nicht gegen den Vertrag von Lissabon stellen, vielleicht eine Änderung fordern oder dergleichen?
Ganz einfach weil sie es gar nicht will. Die deutsche Regierung ist dank der Globalisierung schon darauf vorbereitet, sie weiß dass die Abschaffung der Nationen bevorsteht und dass erst eine EU-Regierung für alle europäischen Länder, und dann eine Weltregierung mit der Weltmacht USA als „Eine-Weltregierung“, geplant ist.
Die SPD jedenfalls macht diesbezüglich schon einen Schritt nach vorn und begrüßt das Urteil um sich bei der EU einzuschmeicheln, Axel Schäfer und die stellvertretende europapolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Eva Hoegl äußerten sich nämlich wie folgt zu dem Urteil:
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), dass das sogenannte Mangold-Urteil des Europaeischen Gerichtshofes
(EuGH) keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Kompetenzueberschreitung darstellt, ist sehr zu begruessen.
Nur wenn ein sogenannter qualifizierter Kompetenzverstoss durch europaeische Organe und Einrichtungen vorliegt, koennen diese beanstandet werden. Ein solcher Verstoss setzt voraus, dass er „offensichtlich kompetenzwidrig“ ist und zu einer „strukturell bedeutsamen Verschiebung“ im Kompetenzgefuege zwischen Mitgliedstaaten und der EU fuehrt.
Im vorliegenden Fall hat der EuGH seine Kompetenzen nicht ueberschritten. Der EuGH hat einen allgemeinen Grundsatz des Verbots der Altersdiskriminierung entwickelt, doch in der Praxis damit keine neuen Kompetenzen fuer die EU begruendet.
Zugleich wird deutlich, dass die Rechtsprechung des EuGH nicht einseitig zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausfaellt. Im vorliegenden Fall ging es um die Entscheidung, ob ein Arbeitsvertrag, der mit einem aelteren Arbeitnehmer ohne Sachgrund nur befristet geschlossen wurde, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Das EuGH hatte darin eine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung festgestellt und damit die europaeische Regelung ueber die deutsche Rechtsprechung gestellt.
Das BVerfG hat die im Lissabon-Urteil festgelegte, europarechtsfreundliche Kontrolle von europaeischen Rechtsakten ausdruecklich bestaetigt. Die SPD-Bundestagsfraktion ist erfreut, dass dies nun in der Praxis umgesetzt und die Staerkung der Rechte aelterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa durch das BVerfG bestaetigt wurde.“
Ja, solche Politiker braucht das Land… Aber unglaublich, wie sie sich hier bei der Abschaffung nationaler Rechte mitschuldig machen. Komisch dass man noch nichts von CDU und FDP zu dem Thema gehört hat. Aber wahrscheinlich haben sie Angst, öffentlich das Urteil zu begrüßen, weil dann die Umfragewerte weiter fallen könnten. Denn die FDP, unsere Mövenpickpartei schafft ja derzeit noch nicht mal mehr die 5% Hürde (wen wundert’s?).
Abschließend können wir auf jeden Fall eines ganz sicher sagen: Dieser Eingriff der Europäischen Union in nationale Rechte war erst der Anfang. Leider.
Willkommen in der EU-Diktatur.
Quelle: http://www.taz.de/1/politik/europa/artikel/1/karlsruhe-blaest-die-attacke-ab/
Siehe auch: http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?pfach=1&n_firmanr_=109407&sektor=pm&detail=1&r=422261&sid=&aktion=jour_pm&quelle=0
https://deinweckruf.wordpress.com/2010/08/08/der-vertrag-von-lissabon-unser-weg-in-die-eu-diktatur/
https://deinweckruf.wordpress.com/2010/08/11/nachster-plan-des-undemokratischen-lissabonvertrages-rente-mit-70/